Die Lieferverträge für Industrieanlagen (Investitionskomplexe) stellen den umfangreichsten Teil der Vertragsabschlüsse dar, hauptsächlich wegen der Verknüpfung der Bauarbeiten mit den technologischen Lieferungen. Als Grundlage für die Vertragsabschlüsse werden meistens die FIDIC-Lieferbedingungen bzw. die AIA-Bedingungen angewendet. Falls es sich um Ausschreibungen handelt, die von ausländischen Beratern angeboten werden, kann auch die Einhaltung von verschiedenen Vertragsbedingungen gefordert werden - z.B. von den VOB- und den FIDIC-Bedingungen gleichzeitig.
Die Beurteilung und unsere Analyse dieser Bedingungen schon während des Ausschreibungsverfahrens können somit in vielen Fällen dem Lieferanten helfen, einige Vertragsrisiken zu eliminieren, und das bereits mit Rücksicht auf die Bautätigkeit in anderen Ländern als auch aufgrund prinzipiell anderer Vertrags- und Lieferbedingungen.