Die Claimagenda stellt eine spezifische Tätigkeit dar, die vor allem bei Verträgen mit ausländischen Bauherren ausgeübt wird, da sie in den meisten Fällen direkt aus diesen Verträgen resultiert. Die Claimagenda kann auch von dem Bauherrn geführt werden, in diesem Fall mit dem Ziel, jedes Verschulden des Lieferanten während des Bauprozesses zu dokumentieren.
Falls die Claimagenda direkt von dem Lieferanten geführt wird, dient sie vor allem als ein Mittel zur Durchsetzung der Forderungen des Lieferanten gegenüber dem Bauherrn. Diese Forderungen können sich entweder aus den Vertragsvereinbarungen mit dem Bauherrn - aus dem bereits abgeschlossenen Vertrag - ergeben oder sie können in der Form von Forderungen des Bauherrn an die Ausführung der Arbeiten und die Koordinierung der Bauarbeiten gestellt werden, bzw. sie können aus den Änderungen der Projektunterlagen resultieren.
Das Ziel der Claimagenda besteht darin, diese Forderungen zu begutachten und falls sie den Bauablaufplan beeinflüssen und weitere Mehrkosten bei dem Lieferanten verursachen, werden sie gegenüber dem Bauherrn geltend gemacht.
Die Methodik der Claimagenda ist durch den Vertragstyp und die übliche Praxis, nach der sich der Bauherr bei der Vorlegung seiner Forderungen richtet, bedingt. Die Verfahren sind daher verschieden - anders bei nach den VOB- und den BGB-Bedingungen abgeschlossen Verträgen und anders bei Verträgen nach den FIDIC-Lieferbedingungen. Praktisch in sämtlichen Fällen ist das Resultat dieser Agenda eine qualifizierte Präsentation zusätzlicher Forderungen des Lieferanten, einschl. sowohl der finanziellen Quantifizierung dieser Forderungen als auch deren Auswirkungen auf den Bauablaufplan selbst. Die Claimagenda erfüllt eine unersetzbare Funktion, vor allem im Falle von mehreren Baulieferanten, im Falle von aufeinander folgenden Bau- und technologischen Arbeiten oder bei möglichen Auseinandersetzungen mit dem Bauherrn.